Hast du Bitcoin oder andere Kryptowährungen vor dem 28. Februar 2021 gekauft?
Dann darfst du dich freuen – denn beim Verkauf dieser Coins fällt in Österreich keine Steuer an. Kein KeSt, kein Finanzamt, kein Aufwand. Steuerfrei.
Wer danach gekauft hat, spielt nach anderen Regeln. In diesem Artikel erklären wir den Unterschied zwischen Altbestand und Neubestand, was genau steuerfrei ist – und was nicht.
Mit der österreichischen Krypto-Steuerreform, die am 1. März 2022 in Kraft trat, wurde eine klare Trennlinie gezogen:
Altbestand: Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden, gelten als Altbestand. Gewinne aus dem Verkauf dieser Coins sind in Österreich vollständig steuerfrei – unabhängig davon, wann du sie verkaufst.
Neubestand: Kryptowährungen, die ab dem 1. März 2021 angeschafft wurden, gelten als Neubestand. Gewinne aus dem Verkauf unterliegen der 27,5 % KeSt – ohne Spekulationsfrist, ohne Haltefrist.
Das ist ein entscheidender Unterschied. Wer früh dabei war, hat einen echten Steuervorteil – für immer.
Punkt: Stichtag ist der 28. Februar 2021. Davor gekauft = steuerfrei. Danach gekauft = 27,5 % KeSt.
Nicht jede alte Krypto-Position ist automatisch Altbestand. Hier zählt ausschließlich der Anschaffungszeitpunkt – also wann du die Coins tatsächlich gekauft oder erworben hast.
Konkrete Beispiele:
Bitcoin gekauft im Januar 2020 → Altbestand → steuerfrei beim Verkauf.
Ethereum gekauft im Dezember 2019 → Altbestand → steuerfrei beim Verkauf.
Bitcoin gekauft im März 2021 → Neubestand → 27,5 % KeSt beim Verkauf.
Bitcoin gekauft im Januar 2021, weiterer Kauf im April 2021 → gemischter Bestand → teilweise steuerfrei, teilweise steuerpflichtig.
Beim gemischten Bestand gilt das Durchschnittswertverfahren (ACB): Der Einstandspreis wird über alle Käufe gemittelt. Das macht die Berechnung komplexer – und macht eine saubere Dokumentation unverzichtbar!
Punkt: Nur der Anschaffungszeitpunkt entscheidet. Nicht wann du verkaufst.
Die meisten österreichischen Bitcoin-Anleger, die schon länger dabei sind, haben einen gemischten Bestand: alte Coins aus der Zeit vor 2021 und neue Käufe danach.
Hier wird es komplex. Das Durchschnittswertverfahren (ACB) mittelt alle Kaufpreise – unabhängig davon ob Alt- oder Neubestand. Das bedeutet: Du kannst nicht einfach sagen „ich verkaufe jetzt nur meine alten Coins." Das Finanzamt rechnet mit dem Durchschnitt.
Beispiel: Du hast 0,5 BTC im Jahr 2019 für 5.000 € gekauft (Altbestand) und 0,5 BTC im Jahr 2022 für 25.000 € (Neubestand). Dein Gesamtbestand: 1 BTC, Durchschnittspreis: 15.000 €. Verkaufst du 0,5 BTC für 50.000 €, berechnet sich der Gewinn auf Basis von 7.500 € Einstandswert – nicht auf Basis des reinen Altbestands.
Genau hier ist Blockpit unverzichtbar. Das Tool berechnet das Durchschnittswertverfahren automatisch, trennt Altbestand und Neubestand korrekt und erstellt einen fertigen Steuerbericht nach österreichischem Recht. Ohne Tool wird das bei mehreren Käufen über Jahre hinweg schnell unübersichtlich. → https://genb.at/Steuer-Dokumentation/
Punkt: Gemischter Bestand = komplexe Berechnung. Blockpit macht das automatisch.
Das Finanzamt akzeptiert den Altbestand-Status nur, wenn du ihn auch nachweisen kannst. Das klingt selbstverständlich – ist aber für viele eine Herausforderung, besonders wenn Transaktionen Jahre zurückliegen.
Was du brauchst:
Transaktionshistorie deiner damaligen Börse oder Wallet mit Datum und Preis. Screenshots oder Exportdateien deiner Kaufhistorie. Im besten Fall eine lückenlose Blockchain-Dokumentation über Blockpit.
Wer seine alten Coins auf einer Hardware Wallet wie einem Ledger oder Trezor verwahrt hat, kann über die Wallet-Adresse die gesamte Transaktionshistorie auf der Blockchain nachweisen – unveränderlich, transparent, finanzamtssicher. → https://genb.at/Cold-wallet-vergleich-2026/
Tipp: Exportiere deine komplette Transaktionshistorie von allen Plattformen und sichere sie – am besten heute noch.
Punkt: Altbestand ist nur steuerfrei, wenn du ihn auch nachweisen kannst.
Für alle Coins, die ab dem 1. März 2021 gekauft wurden, gilt klar: 27,5 % KeSt auf realisierte Gewinne beim Verkauf in Fiat. Keine Haltefrist, keine Ausnahmen.
Die gute Nachricht: Bei steuereinfachen Plattformen wie Bitpanda oder 21bitcoin läuft das vollautomatisch. Die KeSt wird direkt beim Verkauf abgezogen und ans Finanzamt abgeführt. Kein Aufwand, keine Steuererklärung, kein Risiko.
Wer auf internationalen Plattformen kauft, muss selbst dokumentieren und abrechnen. Auch hier hilft Blockpit.
Punkt: Neubestand ist steuerpflichtig – bei steuereinfachen Plattformen läuft alles automatisch.
Nicht alle Krypto-Positionen entstehen durch einen klassischen Kauf. Was gilt für Mining-Erträge, Staking-Rewards oder geschenkte Coins?
Mining: Coins, die vor dem 28. Februar 2021 durch Mining entstanden sind, gelten ebenfalls als Altbestand – steuerfrei.
Staking-Rewards und Airdrops: Hier ist die Rechtslage weniger eindeutig und kann je nach Einzelfall variieren. Für konkrete Fragen zu diesen Sonderfällen empfehlen wir dringend einen Steuerberater.
Geschenkte Coins: Der Schenkungszeitpunkt und -wert sind entscheidend. Auch hier gilt: ohne lückenlose Dokumentation kein sicherer Nachweis.
Punkt: Altbestand-Sonderfälle sind komplex – im Zweifel Steuerberater konsultieren.
Was ist der Unterschied zwischen Krypto Altbestand und Neubestand in Österreich?
Altbestand sind Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 angeschafft wurden – deren Verkauf ist in Österreich steuerfrei. Neubestand sind Coins ab dem 1. März 2021 – hier fallen 27,5 % KeSt auf Gewinne an.
Ist der Verkauf von altem Bitcoin in Österreich wirklich steuerfrei?
Ja. Bitcoin und andere Kryptowährungen, die nachweislich vor dem 28. Februar 2021 gekauft wurden, können in Österreich steuerfrei verkauft werden – unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ist.
Was gilt, wenn ich sowohl alte als auch neue Coins habe?
Bei gemischtem Bestand gilt das Durchschnittswertverfahren (ACB). Der Einstandspreis wird über alle Käufe gemittelt. Eine saubere Dokumentation mit einem Tool wie Blockpit ist hier unverzichtbar.
Wie weise ich Altbestand gegenüber dem Finanzamt nach?
Du benötigst die Transaktionshistorie mit Kaufdatum und -preis – zum Beispiel als Export deiner Börse oder über eine Blockchain-Analyse deiner Wallet-Adresse. Tools wie Blockpit helfen dabei, diese Nachweise aufzubereiten.
Gibt es eine Haltefrist für Neubestand?
Nein. Für Neubestand (ab 1. März 2021) gibt es keine Haltefrist. Die 27,5 % KeSt fällt beim Verkauf in Fiat an – unabhängig davon, wie lange du gehalten hast.
Welche Plattform ist für österreichische Anleger am einfachsten?
Bitpanda und 21bitcoin sind steuereinfach – sie führen die KeSt automatisch ab und liefern eine vollständige Steuerübersicht. Ideal für Neubestand ohne manuellen Aufwand.
Ist Mining-Ertrag vor 2021 auch Altbestand?
Ja. Kryptowährungen, die vor dem 28. Februar 2021 durch Mining entstanden sind, gelten ebenfalls als Altbestand und sind beim Verkauf steuerfrei. Im Zweifel Steuerberater konsultieren.
Wer Bitcoin oder andere Kryptowährungen vor dem 28. Februar 2021 gekauft hat, besitzt einen dauerhaften Steuervorteil. Egal wie hoch der Kurs noch steigt – der Gewinn beim Verkauf ist steuerfrei.
Wer danach gekauft hat, zahlt 27,5 % KeSt auf Gewinne. Das ist fair, planbar und bei steuereinfachen Plattformen vollautomatisch.
In beiden Fällen gilt: Eine lückenlose Dokumentation ist Pflicht. Wer seinen Altbestand nicht nachweisen kann, verliert den Steuervorteil. Wer seinen Neubestand nicht dokumentiert, riskiert Ärger mit dem Finanzamt.
GenB Tipp: Richte Blockpit heute ein und importiere alle deine Transaktionen – damit du bei einer Prüfung immer auf der sicheren Seite bist.
→ https://genb.at/Steuer-Dokumentation/
26.06.2026 10:44
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